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Direktzusage

So funktioniert die Betriebliche Altersversorgung durch eine Direktzusage:

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Der Arbeitgeber gibt seinem Arbeitnehmer unmittelbar ein Leistungsversprechen. Die zugesagten Leistungen beziehen sich auf Altersrente, Berufsunfähigkeitsrente und Hinterbliebenenversorgung. Der Arbeitgeber bildet dafür Pensionsrückstellungen in der Handels- und in der Steuerbilanz. Im Falle einer Insolvenz des Arbeitgebers sind die Anwartschaften und Ansprüche der Arbeitnehmer durch den Pensions-Sicherungs-Verein (PSV a.G.) geschützt.
Der Betrieb wird bei dieser Zusageform durch mögliche vorzeitige Versorgungsfälle mit einem vergleichsweise hohen finanziellen Risiko belastet – vor allem, wenn er nur wenige Mitarbeiter hat. Um diese betriebsfremden Risiken abzusichern und bei Eintritt des Versorgungsfalles das erforderliche Kapital garantiert zur Verfügung zu haben, ist der Abschluss einer Rückdeckungsversicherung zu empfehlen. Eine Vielzahl von Versicherern bietet entsprechende Rückdeckungsversicherungen an. Für Beiträge oder Zuwendungen gibt es grundsätzlich keine Obergrenzen. 

Steuerliche Behandlung der Direktzusage

Die Aufwendungen sind nicht zu versteuern – vor allem Vorstände, Gesellschafter, Geschäftsführer und andere Führungskräfte mit höherem Einkommen profitieren von dieser Regelung. Die im Versorgungsfall gezahlten Leistungen sind zu versteuern. 

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