Betriebliche Haftpflicht
Die Betriebshaftpflichtversicherung - ein Muss für jeden Betrieb!
- schützt Sie und Ihre Mitarbeiter
- deckt Schadensersatzansprüche Dritter ab
- wehrt unberechtigte Ansprüche gerichtlich ab
Personen- und Sachschäden und für Vermögensschäden
Aber Achtung: Vermögensschäden müssen gesondert eingeschlossen werden!
Bestimmte Unternehmen und Selbständige haben aber ein besonderes Vermögensschaden-Risiko, zum Beispiel das Fehlberatungsrisiko:
- IT-Unternehmen Beispiel: Antragsmodell IT-Haftpflicht umfassend mit sehr guten Bedingungen bis 1,5 Mio Umsatz
- Medienunternehmen
- Finanzdienstleister
- Steuerberater (Pflichtversicherung)
- Rechtsanwalt (Pflichtversicherung)
- Wirtschaftsprüfer (Pflichtversicherung)
- Immobilienmakler
- Wohnungsverwalter
- Interim Manager (siehe Managerschutz)
- und alle Unternehmen, deren (Dienst-)Leistung aus Beratung besteht